Kanzlei Frank
Wiesenstraße 29 Tel: 08663.4187388 |
RAin Barbara Frank, Ruhpolding, Regulierung von WildschädenDer Wildschaden: Schaden an Grundstück und Erzeugnissen, Wildschadensersatz. Wildschadensersatzhaftung, Mitverschulden des Grundstückseigentümers, Schadenshöhe des Wildschadens, Gutachter im Schadensfall. |
Schwerpunkte: Wildschaden Forstrecht, Landwirtschaftsrecht Waldrecht Stiftungsrecht
Sie haben ein Problem mit einem Wildschaden? Mailen Sie der Kanzlei in Ruhpolding! |
Der Wildschaden
Schäden an Forstkulturen müssen zum 1. Mai bzw. zum 1. Oktober eines Jahres gemeldet werden. Wildschaden bzw. Wildschäden an Sonderkulturen sind nur unter bestimmten Vorraussetzungen ersatzpflichtig. |
Wer ersetzt den Wildschaden?![]() Eine Wildschadensersatzhaftung besteht entsprechend der gesetzlichen Regelung für alles Schalenwild, für Wildkaninchen und Fasane. Für die übrigen Wildarten besteht eine Haftung nur dann, wenn dies ausdrücklich im Jagdpachtvertrag bestimmt worden ist. Der Wildschaden ist in der Mehrzahl der Fälle in Geld zu leisten. |
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Wer darf Wildschäden fordern?
Dem Grundstückseigentümer kann allerdings unter bestimmten Umständen ein Mitverschulden an der Entstehung des Schadens entgegengehalten werden, so dass er nicht den gesamten Schaden ersetzt bekommt.
Die Höhe des Schadens ist im
Streitfall in der Regel durch einen Gutachter
zu schätzen. Für die Beauftragung eines Gutachters in
Wildschadensangelegenheiten sieht das Gesetz ebenfalls bestimmte formelle
Vorraussetzungen vor. Anwältin Barbara Frank ist Jagdpächterin und hilft Ihnen bei Wildschaden, von der Anmeldung bis zur Regulierung - ob Sie als Grundstückseigentümer Geschädigter sind oder als Jagdpächter für den Schaden aufkommen sollen. Und das nicht nur in Bayern! |
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© Barbara Frank, Rechtsanwältin in Ruhpolding, Wiesenstr. 29, 83324 Ruhpolding, Tel.: +49.8663.487388, E-Mail siehe Impressum / Datenschutz Sie möchten Schäden an Ihrer Homepage vermeiden? Lassen Sie Ihre Website analysieren. |