Kanzlei Frank
Wiesenstraße 29 Tel: 08663.4187388 |
RAin Barbara Frank, Ruhpolding, Schwerpunkt NaturschutzrechtNaturschutz, Bayerisches Naturschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz. Die Schutzkategorien: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, gesetzlich geschütztes Biotop, Schutz von Gewässern und Uferzonen, FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat), Vogelschutzgebiet. |
Schwerpunkte: Forstrecht Landwirtschaftsrecht Naturschutzrecht Waldrecht Stiftungsrecht
Sie haben ein Problem mit dem Naturschutz oder der Landschaftspflege? Mailen Sie der Kanzlei in Ruhpolding! |
Naturschutzrecht: Naturschutz und LandschaftspflegeDas Naturschutzrecht umfasst einen sehr komplexen Bereich. Daher gehören zum Naturschutzrecht alle Rechtsvorschriften, die einen irgendwie gearteten Schutz der Natur, ihrer Erscheinungen oder Bestandteile bezwecken. Baurecht, Waldrecht, Jagdrecht oder Fischereigesetze berühren den Naturschutz.
Es gibt zwar ein Bundesnaturschutzgesetz, jedes Bundesland hat aber eigene Vorschriften. Wer in Bayern ein Problem mit dem Naturschutz hat, sollte sich daher an einen Rechtsanwalt z. B. in Ruhpolding wenden. Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur" heißt es im Bayerischen Naturschutzgesetz . Nur - manch ein Spaziergänger oder Wanderer nimmt den folgenden Satz nicht wahr: "Bei der Ausübung des Rechts ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen." Und so kommt es zu Problemen: Sie als Landwirt oder Forstwirt können Ihre Flächen nicht so nutzen, wie Sie es dürfen, oder, wenn Sie Jäger oder Fischer sind, können Sie Ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt durchführen. Es kommt zu Problemen mit Nachbarn, Fremden, Pächtern oder Behörden. Jeder Fall ist anders, denn die Natur lässt sich nicht über einen Kamm scheren. |
Wenn Sie Grundstückseigentümer sind und Ihr Grundstück unter besonderen Schutz gestellt werden soll, können vielerlei Vorschriften Sie einschränken, je nach dem, welche Schutzgebietsausweisung auf Sie zukommt. Dabei können Sie gleichzeitig von mehreren Kategorien betroffen sein: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal, Geschützter Landschaftsbestandteil, Gesetzlich geschütztes Biotop, Schutz von Gewässern und Uferzonen, FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) oder Vogelschutzgebiet. Jede Schutzgebietskategorie hat eigene Einschränkungen - es versteht sich von selbst, dass wir Sie hier so beraten, dass Sie die Freude an Ihrem Grundstück nicht verlieren! | |
Bei Problemen rund um den Naturschutz arbeitet Rechtsanwältin Barbara Frank in Ruhpolding mit Rechtsanwalt Dr. Max von Petz zusammen, der sich in seiner Doktorarbeit mit dem Vertragsnaturschutz befasste.
NaturschutzgesetzeGesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur: Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege: Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
Foto: Aktiver Naturschutz - Spechtlöcher im Revier von Jagdpächter Barbara Frank |
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